Garantieverlängerung

Die Besitzer eines Maserati können mit dem Maserati Extended Warranty Programm den Garantieschutz für ihren Maserati um weitere 12 oder 24 Monate ohne Kilometerbegrenzung verlängern.


Die Maserati Extended Warranty ist bis zum 7. Lebensjahr der Modelle Maserati Quattroporte (außer Version Duo-Select), GranCabrio und GranTurismo und bis zum 5. Lebensjahr der Modelle Quattroporte (einschließlich Version Duo-Select) erhältlich.

Aktivierung des Programms

Für das Programm 4. Jahr und 4.+5. Jahr ist die Aktivierung binnen spätestens dem Ablaufdatum der Vertragsgarantie (drei Jahre ab Fahrzeugzulassung gültig) oder, im Fall des Garantieschutzes Extended Warranty 5. Jahr, binnen dem Ablaufdatum des 4. Jahrs anzufordern.

Die Laufleistung darf zum Aktivierungszeitpunkt nicht mehr als 130.000 km (Benzinmotoren) oder 150.000 km (Dieselmotoren) betragen.

Verlängerungszeitraum 4. Jahr, 4. + 5. Jahr, 5. Jahr
Modelle GranCabrio, GranTurismo, GranTurismo MC Stradale, Quattroporte, Levante, Ghibli (ausgenommen: Duo-Select Versionen)
Umfang Analog zur Werksgarantie, ohne Kilometerbegrenzung
Geeignete Fahrzeuge Fahrzeuge mit 36 Monaten Vertragsgarantie (Aktivierung binnen spätestens Ablaufdatum dieser), im Fall des erweiterten Garantieschutzes des 5. Jahres Aktivierung binnen dem Ablaufdatum des 4. Jahres
Laufleistung zum Aktivierungszeitpunkt < 130.000 km (Benzinmotoren) oder 150.000 km (Dieselmotoren)

    Bis zu 7 Jahre sorgenfreies Fahren

    Für das Programm 6. Jahr und 6.+7. Jahr ist die Aktivierung binnen spätestens dem Ablaufdatum des vorherigen Garantieschutzes Extended Warranty 4.+5. Jahr oder 5. Jahr anzufordern.

    Für die Extended Warranty 7. Jahr muss die Aktivierung vor dem Ablauf des 6. Jahrs angefordert werden.
    Die Laufleistung darf zum Aktivierungszeitpunkt nicht mehr als 150.000 km betragen. Der Garantieschutz ist in diesem Fall auf den Antriebsstrang (Motor, Getriebe und Kraftübertragung) begrenzt.

    Verlängerungszeitraum 6. Jahr, 6.+7. Jahr, 7. Jahr
    Modelle GranCabrio, GranTurismo, GranTurismo MC Stradale, Quattroporte, Levante, Ghibli
    Umfang Antriebsstrang (Motor, Getriebe, Kraftübertragung), ohne Kilometerbegrenzung
    Geeignete Fahrzeuge Fahrzeuge mit Garantieverlängerung für das 4. + 5. Jahr (Aktivierung binnen spätestens Ablaufdatum des vorherigen Garantieschutzes)
    Laufleistung zum Aktivierungszeitpunkt < 150.000 km
      MASQPG023_029-032_Comp_v006W (1)

      Nur für die besten Fahrzeuge

      Das Maserati Extended Warranty Programm ist nur für Fahrzeuge erhältlich, die bestimmte Anforderungen erfüllen und alle vorgeschriebenen technischen Prüfungen erfolgreich absolviert haben.

      In Europa umfasst das Maserati Extended Warranty Paket einen Pannenhilfsdienst, den der Kunde über den gesamten Garantiezeitraum in Anspruch nehmen kann. Genaue Informationen über die Garantiebedingungen können der Broschüre entnommen werden, die beim Offiziellen Maserati Händlernetz erhältlich ist.

      Garantieausschluss

      Die Extended Warranty bietet den gleichen Garantieschutz wie die Vertragsgarantie.

      Von der Garantie ausgenommen sind: Wartung und Verbrauchs- oder Verschleißmaterial, Farbänderungen oder Beschädigung der Lackschicht, Verchromungen, Polsterungen infolge normaler Abnutzung oder unsachgemäßem Gebrauchs, Fehler durch unsachgemäßen Gebrauch, ausgenommen Material- und Herstellungsfehler, Unfälle und Einsatz in Rennveranstaltungen.

      Übertragbarkeit

      Bei einem Eigentümerwechsel bleibt die verlängerte Maserati Garantie bestehen und wird auf den neuen Fahrzeughalter übertragen.

      Ausnahmen zur verlängerten Garantie

      Die verlängerte Garantie bietet denselben Schutz wie zu Beginn der Vertragsgarantie, bis auf folgende Ausnahmen:

      • Wartungsarbeiten, Verbrauchsmaterialien oder Verschleiß infolge von normaler Abnutzung
      • Veränderungen oder Abnutzung an Lackierung, Verchromungen und Polstern infolge von normalem Verschleiß oder unsachgemäßer Handhabung
      • Mängel, die nicht auf Material- oder Herstellungsfehler, sondern auf unsachgemäßen Gebrauch, Unfälle, die Teilnahme an Rennveranstaltungen o. Ä. zurückzuführen sind.

      Ghibli GT Verbrauch (WLTP): kombiniert 9,4-8,1 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 213-183 g/km*

      Ghibli Modena Verbrauch (WLTP): kombiniert 11,5-11,1 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 261-252 g/km*

      Ghibli Trofeo Verbrauch (WLTP): kombiniert 12,6-12,3 l/100km*// CO₂-Emissionen: kombiniert 285-279 g/km*

      Grecale GT Verbrauch (WLTP): kombiniert 9,2-8,7 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 208-198 g/km*

      Grecale Modena Verbrauch (WLTP): kombiniert 9,3-8,8 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 210-199 g/km*

      Grecale Trofeo Verbrauch (WLTP): kombiniert 11,2 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 254 g/km*

      Levante GT Verbrauch (WLTP): kombiniert 10,7-9,7 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 243-220 g/km*

      Levante Modena Verbrauch (WLTP): kombiniert 13,7-12,1 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 310-273 g/km*

      Levante Trofeo Verbrauch (WLTP): kombiniert 16,0-14,0 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 362-317 g/km*

      Quattroporte Modena Verbrauch (WLTP): kombiniert 11,6-11,1 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 263-253 g/km*

      Quattroporte Trofeo Verbrauch (WLTP): kombiniert 12,5-12,3 l/100km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 282-277 g/km*

      MC20 Verbrauch (WLTP): kombiniert 11,5 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 261 g/km*

      MC20 Cielo Verbrauch (WLTP): kombiniert 11,7 l/100 km* // CO₂-Emissionen: kombiniert 265 g/km* 

      GT Modena & Trofeo Verbrauch (WLTP): kombiniert 10,2 l/100 km** // CO₂-Emissionen: kombiniert 230 g/km**

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      *  Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.  Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Kraftstoffverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet.

      ** Es handelt sich um vorläufige Werte, die finale Homologation steht noch aus.

      Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.